Kostenübersicht
| 1. Kind | Geschwister | |
| Schulgeld | einkommensabhängige Berechnung mit Geschwisterermäßigung lt. Schulgeldtabelle (PDF) |
|
| Essengeld für Frühstück und Vesper | 20,- € | 20,- € |
| Hort inkl. 23 € Mittagessen | einkommensabhängige Berechnung vom Bezirksamt |
|
| Aufnahmegebühr (einmalig) | 500,- € | 500,- € |
| Bildungsfond (Lernmaterialien, jährlich) |
200,- € | 200,- € |
| Elternstunden | 5 Stunden pro Monat pro Familie Es ist auch möglich die Stunden mit 10 € pro Stunde abzugelten. |
|
Informationen zur abweichenden Berechnung der Kostenbeteiligung für den Hort (nach TKBG) an Schulen in Wartefrist
Als neu gegründete Schule sind wir als sog. Wartefristschule im Sinnes des § 101 Abs. 4 des Berliner Schulgesetzes eingestuft. Das heißt, wir sind für die Anfangsjahre keine reguläre verlässliche Halbtagsschule (VHG), sondern eine Wartefristschule. Daraus folgt die Landesregelung, festgestellt in der Rahmenvereinbarung für freie Schulen (fr-Schule-RV), dass wir einerseits keine Verpflichtung zur schulischen Betreuung zwischen 11.30 und 13.30 Uhr haben. Andererseits unterliegt aber dieser Zeitraum der besonderen Finanzierung, an welcher Eltern zu beteiligen sind, sofern diese Betreuung auf entsprechende Nachfrage angeboten wird (§ 10 der fr-Schule-RV).
Die Berechnung der Kostenbeteiligung erfolgt durch das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG).
Zur Höhe des Elternbeitrages:
Eltern, die für Ihre Kinder das Betreuungsmodul 2 in Anspruch nehmen, zahlen, als würden Sie Betreuungsmodul 3 in Anspruch nehmen.
Eltern, die für ihre Kinder die Betreuungsmodule 3, 4 oder 5 in Anspruch nehmen, zahlen, als würden sie das Betreuungsmodul 5 in Anspruch nehmen.